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Beschreibung
Deutsch. Altrechtlich sind all jene Grunddienstbarkeiten, die nicht nach dem BGB, sondern nach einem früheren Recht entstanden sind. Diese Rechte lasten auch über 120 Jahre nach dem Inkrafttreten des BGB noch auf so manch einem Grundstück. Hierdurch sind dieselben Rechtsfragen wie für moderne Dienstbarkeiten zu beantworten: Sind sie wirksam entstanden und bestehen sie noch fort. Passen sie sich an veränderte Umstände an. Unter welchen Voraussetzungen wird ihre Ausübung geschützt. Erlöschen sie infolge eines gutgläubigen Wegerwerbs. Die Übergangsvorschriften im EGBGB sehen je nach Fallgestaltung die Geltung der Vorschriften der früheren Rechtsordnung oder des BGB vor. Die Studie arbeitet dieses Wechselspiel der Rechtsordnungen systematisch anhand der von Art. 184 ff. EGBGB vorgegebenen Unterscheidung zwischen nicht eingetragenen und eingetragenen Grunddienstbarkeiten auf. Hierbei wird gezeigt, dass einzelnen Übergangsvorschriften eine größere praktische Bedeutung zukommt als bislang angenommen. Englisch. »Old-Law Easements» Easements are so-called old-law easements when they weren't created under the German Civil Code (BGB), but under an earlier law. However, not only the provisions of the old law apply for these easements but also the provisions of the German Civil Code. This thesis shows when and how one of these legal systems is applicable and how the legal issues which result from the continued existence of those old-law easements are to be solved.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Dennis Julien Rein
Thema
- Recht: Rechtsgeschichte
- Zivilrecht: Allgemein
Kollektion
- Schriften zum Bürgerlichen Recht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2021
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 218
