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Ausbildungsnachweis Elektroniker/Elektronikerin
Nach § 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Elektroniker/ Elektronikerin mit den Fachrichtungen: Energie- und Gebäudetechnik, Automatisi
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Beschreibung
Nach § 13 Berufsbildungsgesetz und nach § 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Elektroniker/Elektronikerin vom 25. 07. 2008 haben Auszubildende ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Somit wird sichergestellt, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbilder, Berufsschule, Erziehungsberechtigte) nachweisbar ist. Die Führung und Vorlage des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Inhalt: - Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH - Anleitung zur Führung des Ausbildungsnachweises - Bildzeichen der Elektrotechnik - Ausbildungsverordnung - 56 Wochenblätter
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Zielgruppe
- Auszubildende des Berufs Elektroniker mit den Fachrichtungen: Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungstechnik
- Informations- und Telekommunikationstechnik
Auflage
- 2
Erscheinungsjahr
- 2020
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Print (Nonbook)
Anzahl Seiten
- 56

