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Ausbildungsnachweis Elektroniker/Elektronikerin
Nach § 13 Berufsbildungsgesetz und der Verordnung über die Berufsausbildung zum/ zur Elektroniker/Elektronikerin mit den Fachrichtungen: Energie- und
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Beschreibung
Nach § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Elektroniker/Elektronikerin vom 30. 03. 2021 haben Auszubildende ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Somit wird sichergestellt, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbilder, Berufsschule, Erziehungsberechtigte) nachweisbar ist. Die Führung und Vorlage des Berichtshefts ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Inhalt: - Schnellhefter mit Anleitung zur Führung des Ausbildungsnachweises - Bildzeichen der Elektrotechnik - Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin - Ausbildungsrahmenplan - 56 Wochenblätter
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Zielgruppe
- Auszubildende des Berufs Elektroniker/-in mit den Fachrichtungen: Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungs- und Systemtechnik
- Ausbildungsbetriebe
- Kreishandwerkerschaften etc.
Auflage
- 3
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 56

