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Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen
Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung
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Beschreibung
Die Behauptung, der „Hirntod“ sei ein sicheres Todeszeichen („Hirntod“-Konzept), ist die rechtliche Grundlage „postmortaler“ Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das „Hirntod“-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Das gilt auch für die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des „Hirntodes“. Sie verstoßen gegen das Transplantationsgesetz. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von „Tod“ festgelegt. Die Behauptung, der „Hirntod“ zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Unterzieht man die Argumentation zugunsten des „Hirntod“-Konzepts einer genauen Analyse, ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Rainer Beckmann
Kollektion
- Nomos Universitätsschriften Recht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 926
