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Der markenrechtliche Schutz berühmter Marken in der Schweiz
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Beschreibung
Die berühmte Marke erfährt in Art. 15 MSchG gegenüber normalen Marken einen gesteigerten Schutz. Zum einen ist deren produktspezifischer Schutzumfang nicht an das beanspruchte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. - nach Ablauf der fünfjährigen Karenzfrist - an die effektive Gebrauchslage gebunden. Zum anderen setzt der Berühmtheitsschutz keine Verwechslungsgefahr im Sinne des Art. 3 MSchG voraus. Der Sonderschutz definiert sich vielmehr über den materiellrechtlichen Begriff der berühmten Marke sowie über bestimmt geartete Verletzungshandlungen: Rufausnutzung, Rufbeeinträchtigung oder Gefährdung der Unterscheidungskraft. Der vorliegende Beitrag analysiert detailliert die Erfordernisse des markenrechtlichen Berühmtheitsschutzes.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Guido Laredo
Thema
- Recht: Rechtssysteme
Kollektion
- Schriften zum Medienrecht und Immaterialgüterrecht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2005
Erscheinungsland
- Schweiz
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 204
