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Beschreibung
Ein Strafbefehl kann einer beschuldigten Person auf unterschiedlichen Wegen eröffnet werden. So ist nach Gesetz in bestimmten Konstellationen auch eine fiktive Zustellung vorgesehen. Der Gesetzgeber spricht beim Strafbefehl von einem Urteilsvorschlag, dem mittels Einsprache widersprochen werden könne. Aber kann wirklich von einem Urteilsvorschlag gesprochen werden, wenn einem Strafbefehl nicht zugestimmt, sondern widersprochen werden muss. Ausserdem stellt sich die Frage, wie dies mit Berücksichtigung der Zustellpraxis überhaupt möglich sein soll. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der fiktiven Zustellung und den damit verbundenen Problemen.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Thomas Sutter-Somm
- Catherine Eugster
Kollektion
- Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2023
Erscheinungsland
- Schweiz
Format
- Buch
Anzahl Seiten
- 68
