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Die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 4 StPO
Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Strafprozess
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Beschreibung
Deutsch. Seit dem 01. 01. 2020 enthält die Strafprozessordnung mit § 136 Abs. 4 StPO erstmals eine eigenständige Regelung für die audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen, wobei insbesondere die teilweise bestehende Aufzeichnungspflicht für die Praxis Umsetzungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten aufwirft. Die Arbeit untersucht, wie die videografische Aufzeichnung in das gegenwärtige Strafverfahrenskonzept integriert werden kann und bietet zahlreiche Empfehlungen für den praktischen Umgang mit der Norm. Zudem zeigt die Arbeit, wie mit der audiovisuellen Vernehmungsaufzeichnung ein Beitrag zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren sowie zum Schutz des Beschuldigten geleistet werden kann. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 136 Abs. 4 StPO das Potenzial, mit audiovisuellen Vernehmungsaufzeichnungen zur Wahrheitsfindung im Strafprozess beizutragen, bei Weitem nicht ausschöpft und dass ein weitgehender Gleichlauf mit dem Institut der notwendigen Verteidigung angezeigt ist. Englisch. »The Audiovisual Recording of the Interrogation of the Accused in Preliminary Proceedings Pursuant to Section 136 (4) StPO. A Contribution to Establishing the Truth in Criminal Proceedings«: The paper analyzes Section 136 (4) of the German Code of Criminal Procedure in detail and examines how the audiovisual recording of interrogations of suspects can be integrated into the current concept of criminal proceedings. It also identifies existing dogmatic problem areas and practical application deficits and develops criteria for their practical handling. Finally, the work provides guidelines for the necessary further development of the law in this regard.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Jannik Ziesmer
Kollektion
- Schriften zum Prozessrecht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2024
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 347
