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Die Ersatzvornahme im schweizerischen Zivilrecht
Unter Berücksichtigung der betreffenden Probleme im chinesischen Zivilrecht
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Beschreibung
Bei der Ersatzvornahme bewirkt anstelle des Schuldners der Gläubiger oder ein Dritter die Erfüllung. Gesetzlich geregelt ist die Ersatzvornahme lediglich in wenigen Fällen. Aus dem OR sind die einschlägigen Bestimmungen des Miet- und des Werkvertragsrechts, aus dem Zivilprozessrecht Art. 343 ZPO zu nennen. Diese Freiburger Dissertation untersucht Natur und Funktionsweise der materiellrechtlichen Ersatzvornahme, um dann die Abgrenzung zu den weiteren Mängelrechten und zur vollstreckungsrechtlichen Ersatzvornahme zu klären. Alsdann geht sie der Frage nach, inwieweit sich die Bestimmungen zur Ersatzvornahme analog auf weitere Fälle anwenden lassen. Überdies stellt die Arbeit die Rechtslage in China dar. Eine kurze Einführung in das chinesische Vertragsrecht erleichtert den Einstieg. Die Untersuchung schliesst mit einem vergleichenden Fazit. Autor: Qianxiao Ren, MLaw
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Qianxiao Ren
Thema
- Recht: Allgemein
Kollektion
- Arbeiten aus dem Iuristischen Seminar der Universität Freiburg Schweiz /Travaux de la faculté de droit de l'université de Fribourg suisse
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2021
Erscheinungsland
- Schweiz
Format
- Buch
Anzahl Seiten
- 260
