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Die Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers
Unter Abgrenzung zur zulässigen Verwertung von Berufserfahrung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Beschreibung
Gemäss Art. 321a Abs. 4 OR ist der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit dies die berechtigten Interessen des Arbeitgebers erfordern. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird diese dem Arbeitnehmer obliegende Geheimhaltungspflicht detailliert untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Abgrenzung der gemäss Art. 321a Abs. 4 OR geheim zu haltenden Informationen von der Berufserfahrung des Arbeitnehmers. In einem weiteren Teil werden die straf- und wettbewerbsrechtlichen Schranken der Verwertung von Berufserfahrung, insbesondere Art. 162 StGB und Art. 6 UWG, behandelt. Den Abschluss bildet eine umfangreiche Kasuistik.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Urs Wickihalder
Thema
- Recht: Allgemein
Kollektion
- Schriften zum schweizerischen Arbeitsrecht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2004
Erscheinungsland
- Schweiz
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 248
