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Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?
Die (Un-)Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) auf den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsber
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Beschreibung
Deutsch. Der BGH hat die Frage nach der Anwendung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung auf die Eigentumsvormerkung aufgeworfen. Kann der Vormerkungsberechtigte den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB monetarisieren, anstatt ihn durchzusetzen. Der Autor gibt als Erster eine ganzheitliche Antwort auf diese Frage. Die Anwendung lässt sich dadurch konstruieren, dass man im Schadensersatzverlangen des Vormerkungsberechtigten eine Genehmigung der vormerkungswidrigen Verfügung sieht. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung passt aber nicht zu der Interessenlage, welche dem Verhältnis zwischen dem Vormerkungsberechtigten und dem Dritterwerber zugrunde liegt. Der Autor trifft bei der Beantwortung der vom BGH aufgeworfenen Frage zudem eine Reihe weiterer Feststellungen, etwa zur Anwendung von schuldrechtlichen Vorschriften auf dingliche Ansprüche, zu den Rechtswirkungen der Vormerkung oder zur Anwendbarkeit von Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Englisch. »Compensation Instead of Priority Notice. The (In)Applicability of the Claim for Compensation Instead of Performance (§§ 280 para. 1, para. 3, 281 German Civil Code) to the Consent Claim of the Person Entitled to Priority Notice Against the Third-Party Acquirer (§ 888 para. 1 German Civil Code)«: The author offers an answer to the question of whether the person entitled to priority notice can monetize the claim under § 888 para. 1 German Civil Code instead of enforcing it. The application can be constructed by treating the demand for compensation as an approval of the disposition contrary to the priority notice. However, the claim for compensation does not match the interests underlying the legal relationship between the person entitled to priority notice and the third-party acquirer.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Marian Thelemann
Kollektion
- Schriften zum Bürgerlichen Recht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 317
