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Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards im Bankenaufsichtsrecht
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Beschreibung
Deutsch. Die European Banking Authority entwirft technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Sie ergehen regelmäßig als Verordnungen und sind delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte gemäß Art. 290 f. AEUV. Daniel Schilke prüft die technischen Standards am Demokratieprinzip und dem Prinzip des institutionellen Gleichgewichts. Technischen Standards kommt eine Rangqualität sui generis zu, was eine besondere Behandlung impliziert: Diese spezifische Einordnung wird unter anderem bei der Abgrenzung der technischen Standards erkennbar. Die Methoden zur Auslegung des Sekundärrechts sind anzupassen. Das Mandat der Europäischen Zentralbank im Single Supervisory Mechanism ist restriktiv auszulegen; die Dichotomie zwischen Aufsicht und Regulierung ist zu stärken. Effektiver Rechtsschutz gegen technische Standards ist weiter auszubauen. Im Vergleich mit dem deutschen, belgischen, spanischen und US-amerikanischen Recht tritt die spezifische Einordnung ebenfalls deutlich hervor. Englisch. »Regulatory and Implementing Technical Standards in Banking Supervisory Law«: The European Banking Authority drafts regulatory (RTS) and implementing technical standards (ITS). They are regularly issued as regulations and are delegated or implementing acts pursuant to Art. 290 et seq. TFEU. Technical standards have ›sui generis‹ hierarchical status. They must be given special treatment regarding delimitation, interpretation, ECB’s standard setting, legal protection and comparative law.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Daniel Schilke
Kollektion
- Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 398
