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Ungleichbehandlungen vorfindlich Gleicher
Zu "Kollisionen" zwischen Art. 3 Abs. 1 GG und freiheitsgrundrechtlichen Schutzpflichten sowie dem Zufall als Auswahlkriterium
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Beschreibung
Deutsch. Wenn geprüft wird, ob staatliche Maßnahmen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar seien, geht es meist hauptsächlich um die Frage, ob Unterschiede zwischen den Ungleichbehandelten die ungleiche Behandlung rechtfertigten. Diese Fragestellung ist wichtig, aber unzureichend, um die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit Art. 3 Abs. 1 GG umfassend bewerten zu können. Es gibt Ungleichbehandlungen, die nicht mit Unterschieden gerechtfertigt werden können, sondern allein mit anderen Rechtfertigungsgründen. In solchen Fällen trifft die übliche Kurzformel des allgemeinen Gleichheitssatzes, wonach wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden müsse, nicht zu. Lucas Erxleben zeigt, unter welchen Voraussetzungen vorfindlich Gleiche ungleich behandelt werden dürfen und wie staatlicherseits zwischen ihnen auszuwählen ist. Englisch. If the principle of equality before the law actually meant that equals were to be treated equally without exception, then - to give just one example - everyone in need of help in certain triage situations would have to die because there were not enough resources to save everyone. Lucas Erxleben's study reveals the conditions under which the German state may treat equals unequally.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Lucas Erxleben
Kollektion
- Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Hardcover)
Detailformat
- Leinen
Anzahl Seiten
- 345
