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Wer Information braucht, hat ein Recht darauf (zumindest im Erbrecht)
Allgemeiner Informationsanspruch, Recht auf Rechtsverwirklichung und Interessenabwägung
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Beschreibung
Manchmal braucht man eine Information, um seine Rechte durchsetzen zu können. Gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung steht einem diese Information nur zu, falls man ein besonderes Auskunftsrecht hat, oder gestützt auf Treu und Glauben, falls eine «rechtliche Sonderverbindung» besteht. Nach hier verteidigter Ansicht ist dies falsch. Wer eine Information braucht, um seine Rechte zu verwirklichen, hat ein Recht darauf. Denn es gibt ein Recht auf Rechtsverwirklichung. Eine Analyse der Rechtsprechung zeigt, dass das Bundesgericht diesen Anspruch der Sache nach längst anerkannt hat, zumindest im Erbrecht. Gleichzeitig verneint es ihn ausdrücklich. Doch seine Begründungen tragen nicht, ebenso wenig wie jene der Lehre. Das vorliegende Werk verteidigt erstmals und umfassend den sog. allgemeinen Informationsanspruch. Anstatt schleichender Ausdehnung der Auskunftsansprüche durch zweifelhafte Hintertüren schlägt es offene Interessenabwägung nach bestimmten Gesichtspunkten vor. Diese Lösung ist dogmatisch sauberer, rechtsgleicher und rechtssicherer als die bisherige Doktrin und vermag die Rechtsprechung widerspruchsfrei zu erklären.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Pascal Felix Meier
Kollektion
- Bibliothek zur Zeitschrift für Schweizerisches Recht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Schweiz
Format
- Buch
Detailformat
- Klebebindung
Anzahl Seiten
- 84
