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Beschreibung
Deutsch. Das in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Mehrfachverfolgungsverbot untersagt die Wiederholung von Strafverfahren zulasten von Abgeurteilten (Freigesprochenen und Verurteilten). Die Vorschrift verkörpert einen Teilbereich des tradierten Prozessgrundsatzes ne bis in idem (lat. : »nicht zweimal in derselben Sache«). Gleichwohl sieht § 362 Strafprozessordnung einige Ausnahmen von dem Verbot vor. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für das bestehende und zukünftige Wiederaufnahmerecht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Prozessgrundrecht eine spezielle Ausprägung des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes ist. Eine Abwägung mit anderen Verfassungsgütern ist nicht zulässig. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter kann daher nicht auf Erwägungen der materiellen Gerechtigkeit oder Richtigkeit gestützt werden. Vielmehr kann allein der Abgeurteilte durch sein Verhalten die weitreichenden Schutzwirkungen des Art. 103 Abs. 3 GG relativieren. Englisch. »Reopening of Criminal Proceedings to the Detriment of Previously Adjudicated Persons«: Article 103 (3) of the German Basic Law prohibits the repetition of criminal proceedings to the detriment of previously adjudicated persons (acquitted and sentenced). The provision embodies a part of the traditional procedural principle of ne bis in idem (Latin: ›not twice in the same [thing]‹). This thesis analyses the basic idea behind the constitutional provision and examines its significance for both the existing and future retrial law.
Spezifikationen
Sprache
- Deutsch
Autor
- Hayat Annabell Ouass
Kollektion
- Schriften zum Prozessrecht
Auflage
- 1
Erscheinungsjahr
- 2025
Erscheinungsland
- Deutschland
Format
- Buch (Softcover)
Anzahl Seiten
- 204
